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Abschluss einer Sterbegeldversicherung

Was ist beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung zu beachten?
Vor Abschluss eines Versicherungsprodukt gilt es die beinhalteten Leistungen genauer zu betrachten:

  • Leistung bei Todesfall innerhalb der Aufbauzeit
    Bei Unfalltod sollte die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme und ggf. des Todesfall-Bonus oder zumindest die sofortige Erstattung der eingezahlten Beträge vertraglich vereinbart werden.

  • Leistungen bei Todesfall nach der Aufbauzeit
    Auszahlung der vereinbarten Versicheurngssumme und ggf. des Todesfall-Bonus an den im Vertrag genannten Begünstigten.

  • Rückholung (Überführungskosten)
    Kosten für Rückholung/Überführung sollten bis zu einer Summe von € 10.000,- versichert werden.

  • Mindestantrittsalter und Höchstantrittsalter
    In der Regel liegt dies bei 50 und 80 Jahren.

  • Dauer der Prämien-Einzahlung
    50 bis 64jährige haben in der Regel eine 10jährige Prämienzahldauer, ab 65jährige (bis 80) zahlen die Prämien bis zum Endalter von 85.

  • Todesfall-Bonus
    Die Todesfall-Bonus bezeichnet die Gewinnbeteiligung. Der Bonus wird bei den meisten Versicherungen auch in den ersten 3 Jahren bei Unfalltod ausbezahlt.

  • Steuerliche Absetzbarkeit
    Die Prämien können als Sonderausgaben gem. § 18 EStG abgesetzt werden.

  • Beginn des Versicherungsschutzes
    Bei Online-Abschlüsse läuft es in der Regel folgendermaßen ab:
    Nachdem Sie einen Auftrag für einen Versicherungsabschluss erteilt haben, wird Ihnen ein Informationspaket zusammengestellt, das unter anderem eine Einverständniserklärung enthält. Nur wenn Ihre Einverständniserklärung innerhalb der vorgegeben Frist beim Versicherungsunternehmen einlangt, kommt der Vertrag zustande.